Aurimentum von R&R Consulting GmbH-Herr Fuchs und Herr Scherm wo sind die neuen Bilanzen?

Es ist aber eben nicht nur ein altes Thema, sondern auch ein leidiges Thema, denn seit Monaten warten wir darauf, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig, das das Unternehmen R&R Consulting GmbH aus Kulmbach/München, endlich die zugesagten neuen Bilanzen im Unternehmensregister hinterlegt.

Gerade ein Unternehmen welches mit Kunden im Bereich der Kapitalanlage arbeitet, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, sollte schon ein sehr großes Eigeninteresse daran haben, hier alle gesetzlichen Vorgaben korrekt einzuhalten.

Dazu hätte sicherlich gehört die Bilanzen der Jahre 2016 und 2017 im Unternehmensregister zu hinterlegen. Hat man nicht, also eröffnet das Unternehmen damit selber Tür und Tor für mögliche Spekulationen rund um die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Natürlich sind hier auch die Vertriebspartner des Unternehmens gefragt. Jene die dem Unternehmen R&R Consulting, mit der Marke Aurimentum, noch jeden Monat neue Kunden zuführen.

Es wäre ihre Pflicht, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen, den Inhabern des Unternehmens eine Frist zu setzen bis wann diese Bilanzen nun endlich hinterlegt werden müssen im Unternehmensregister, ansonsten wären die Vertriebspartner hier gut beraten die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen einzustellen um nicht selbst sonst irgendwann kritische Fragen beantworten zu müssen.

Vertrieb hat nicht nur das Recht gute Provisionen zu verdienen, sondern Vertrieb hat auch die Pflicht die eigenen Kunden zu schützen.

Nun hat das Unternehmen doch eine der bekanntesten Rechtsanwaltskanzleien in Hamburg mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cronemeyer- Grulert. Warum um alles in der Welt sorgt diese Kanzlei dann nicht einmal endlich dafür, dass diese Diskussion rund um die Bilanzen aufhört. Die Kanzlei muss doch ganz klar wissen, dass ihre Mandantin hier Rechtsverstöße begangen hat und weiterhin auch begeht. Die Bilanzen der Jahre 2016 und 2017 hätte nach geltenden gesetzlichen Regelungen längst hinterlegt werden müssen.

Derzeit kann man sicherlich keinem Kunden die Empfehlung geben mit diesem Unternehmen in eine Zusammenarbeit zu gehen, so lange nicht klar ist, wie das Unternehmen wirtschaftlich da steht.

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